Über DIN

DIN e. V. erarbeitet Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. DIN ist privatwirtschaftlich organisiert mit dem rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins. Der Geschäftssitz ist seit 1917 in Berlin. Die Hauptaufgabe von DIN besteht darin, gemeinsam mit den Vertretern der interessierten Kreise konsensbasierte Normen markt- und zeitgerecht zu erarbeiten. Hierfür bringen über 30.000 Expertinnen und Experten ihr Fachwissen in die Normungsarbeit ein.  Auf Grund eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland ist DIN als die nationale Normungsorganisation in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen anerkannt. Heute ist die Normungsarbeit von DIN zu über 80 % Prozent europäisch und international ausgerichtet.

Die Mitglieder von DIN sind Unternehmen, Verbände, Behörden und andere Institutionen aus Industrie, Handel, Handwerk und Wissenschaft. Die Mitarbeiter von DIN organisieren den gesamten Prozess der Normung auf nationaler Ebene und die deutsche Beteiligung auf europäischer und internationaler Ebene.

Ziele und Aufgaben von DIN

  • Beteiligung aller interessierten Kreise, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit und Sprachkenntnissen
  • Unterstützung des freien Warenverkehrs durch aktive Mitwirkung an der internationalen und europäischen Normung
  • Sekretariatsführung in internationalen Arbeitsgremien
  • Nationale Übernahme europäischer und internationaler Normen
  • Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit des Normenwerks
  • Aktiver Beitrag zur Konsensbildung
  • Beachtung von Rechtsvorschriften
  • Bereitstellung der elektronischen Infrastruktur für die Normenentwicklung
  • Vermeidung von Doppelarbeit

1975 ist DIN über einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland eine Public Private Partnership eingegangen, bei der DIN als einzige nationale Normungsorganisation anerkannt wird Im Vertrag, verpflichtet sich DIN, bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen und bei der Ausarbeitung der Normen darauf zu achten, dass diese bei der Gesetzgebung und im Rechtsverkehr als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können. Außerdem gewährleistet DIN faire Verfahrensrichtlinien, um die Partizipation schwächerer Wirtschaftspartner zu ermöglichen. Die Bundesregierung erkennt DIN als zuständige Normenorganisation für Deutschland sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen Internationalen Normenorganisationen an und verpflichtet sich, sich in der Verwaltung, bei Ausschreibungen und Bestellungen der DIN-Normen zu bedienen sowie darauf hinzuwirken, dass andere öffentliche Auftraggeber das gleiche tun.

Die fachliche Arbeit der Normung wird in über 70 Normenausschüssen durchgeführt, die wiederum je nach Größe in mehrere Fachbereiche und Arbeitsausschüsse aufgeteilt sind. Für eine bestimmte Normungsaufgabe ist in der Regel jeweils nur ein Normenausschuss zuständig, der zugleich diese Aufgaben auch europäisch und international wahrnimmt.

Die DIN-Gruppe
Kooperation SAC-DIN
DIN-Normen und DIN-SPEC
Beschaffung chinesischer Normen